KI-Kennzeichnung ab August 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Künstliche Intelligenz ist längst Teil unseres Arbeitsalltags. Sie unterstützt bei der Erstellung von Texten, Bildern, Videos und vielen weiteren Inhalten.
Seit dem 2. August 2026 gelten jedoch neue Transparenzpflichten aus dem EU AI Act. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn bestimmte Inhalte mit Künstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert wurden.
Wichtig dabei: Nicht jeder Einsatz von KI muss automatisch sichtbar gekennzeichnet werden.
Warum gibt es die Kennzeichnungspflicht?
Die neuen Transparenzpflichten sollen deshalb helfen, Täuschung und Manipulation zu vermeiden und KI-generierte Inhalte besser erkennbar zu machen.
Für Unternehmen ist deshalb vor allem die Frage wichtig:
Wann muss ein Inhalt gekennzeichnet werden – und wann nicht?
Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
1. Deepfakes und täuschend echte KI-Inhalte
Besonders relevant sind sogenannte Deepfakes.
Damit sind künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte gemeint, die realen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und dadurch für echt gehalten werden könnten.
Typische Beispiele sind:
- Eine Person wird in einer Situation gezeigt, die nie stattgefunden hat.
- Ein reales Foto wird so stark verändert, dass ein falscher Eindruck entsteht.
- Eine Person scheint etwas zu sagen oder zu tun, was tatsächlich nie passiert ist.
- Eine Szene wird vollständig künstlich erzeugt, wirkt aber wie eine echte Aufnahme.
Solche Inhalte müssen transparent als künstlich erzeugt kenntlich gemacht werden.
2. Manipulierte Audio- und Videoinhalte
Auch künstlich erzeugte oder veränderte Stimmen und Videos können unter die Kennzeichnungspflicht fallen.
Das gilt beispielsweise, wenn:
- eine Stimme künstlich nachgebildet wird,
- Aussagen erzeugt werden, die eine Person nie getroffen hat,
- Gesichter ausgetauscht werden,
- Mundbewegungen verändert werden,
- oder Personen künstlich in Videos eingefügt werden.
Entscheidend ist auch hier, ob für die Betrachter der Eindruck entsteht, es handle sich um eine reale Aufnahme oder Aussage.
3. Bestimmte KI-generierte Texte
Auch Texte können unter die Transparenzpflicht fallen.
Betroffen sind insbesondere KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme:
Wurde ein solcher Inhalt von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung für die Veröffentlichung, greift diese Kennzeichnungspflicht nicht in gleicher Weise.
Für klassische Marketingtexte, Social-Media-Captions oder Blogtexte bedeutet das: Wird KI lediglich unterstützend eingesetzt und der fertige Inhalt anschließend von einem Menschen geprüft und verantwortet, ist nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnung erforderlich.
Muss jede KI-Bearbeitung gekennzeichnet werden?
Nein. Die neuen Regeln bedeuten nicht, dass jede kleine Bearbeitung oder Unterstützung durch KI mit einem Label versehen werden muss.
Typische Beispiele, bei denen NICHT automatisch eine sichtbare Kennzeichnung notwendig ist, sind:
- Rechtschreibkorrekturen,
- Formulierungshilfen,
- Ideenfindung,
- kleinere technische Bildoptimierungen,
- Optimierung von Helligkeit oder Kontrast,
- Rauschreduzierung,
- oder andere Bearbeitungen, die die eigentliche Aussage des Inhalts nicht wesentlich verändern.
Wichtig ist vor allem, ob durch die Bearbeitung eine neue oder täuschende Realität entsteht.
Wie kann eine Kennzeichnung aussehen?
Die Kennzeichnung soll klar und verständlich sein.
Je nach Art des Inhalts können beispielsweise folgende Hinweise verwendet werden:
- KI-generiert
- KI-bearbeitet
- Mit KI erstellt
- Enthält KI-generierte Inhalte
- Stimme mit KI erzeugt
- Hintergrund mit KI erstellt
Wichtig ist, dass die Kennzeichnung für die Nutzer gut erkennbar ist.
Auf Social Media kann sie beispielsweise direkt im Bild, im Video, am Anfang der Caption oder über die Kennzeichnungsfunktion der jeweiligen Plattform erfolgen.
So gehen wir bei Igel:marketing damit um
Wir setzen KI bereits heute in verschiedenen Bereichen unterstützend ein – zum Beispiel bei der Ideenfindung, bei Texten oder bei der Erstellung und Bearbeitung visueller Inhalte.
Dabei gilt für uns:
KI darf unterstützen, aber Transparenz und Qualität bleiben entscheidend.
Wir prüfen bei jedem Kundenprojekt, ob eine Kennzeichnung erforderlich oder sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir, wie stark KI an der Erstellung beteiligt war und welchen Eindruck der fertige Inhalt vermittelt.
Je nach Inhalt erfolgt die Kennzeichnung entweder mit einem der Standard-Labels oder durch einen kurzen textlichen Hinweis, zum Beispiel in der Caption, direkt im Bild oder innerhalb eines Videos.
Was gilt, wenn keine KI-generierten Inhalte gewünscht sind?
Natürlich respektieren wir auch, wenn ein Unternehmen grundsätzlich kein KI-generiertes Material verwenden möchte.
Der Umgang mit KI kann individuell festgelegt werden. Wer keine KI-generierten Inhalte einsetzen möchte kann dies jederzeit mit uns abstimmen. Wir berücksichtigen das bei der weiteren Zusammenarbeit.
Fazit
Die neuen Regeln zur KI-Kennzeichnung bedeuten nicht, dass jeder KI-Einsatz automatisch sichtbar markiert werden muss.
Entscheidend ist vielmehr, wie stark KI in den Inhalt eingreift und ob dadurch ein falscher oder täuschender Eindruck entstehen kann.
Besonders relevant sind Deepfakes, künstlich erzeugte oder manipulierte Audio- und Videoinhalte sowie bestimmte ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Wer KI transparent einsetzt, Inhalte sorgfältig prüft und die Kennzeichnung passend zum jeweiligen Einsatz gestaltet, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern vor allem Vertrauen.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.